Wir freuen uns, Euch als Teilnehmende des fünften Ökullus-Laufs begrüßen zu dürfen. Lauft und radelt als Duo durch die bezaubernde Landschaft im Osten von Münster, die Route führt Euch vorbei an schönen Lokalen und Höfen, und genießt unterwegs köstliche regionale Produkte und musikalische Highlights. Der Genusslauf endet nach ca. 21 Kilometern, es findet keine Zeitmessung statt. Im Vordergrund steht die Freude am Sport mit netten Menschen, schönen Landschaften und kulinarischen Genüssen. Die Strecke kann sowohl als Läufer*in als auch als Läufer*in/Radfahrer*in, also als Duo in Angriff genommen werden. Ein Wechsel im Duo kann jederzeit nach eigenem Belieben erfolgen.

Für die Organisation hat die Sicherheit aller Teilnehmenden höchste Priorität. Um eine ausreichende Sicherheit der Teilnehmenden zu gewährleisten und Gesundheitsrisiken für die Läufer*innen auszuschließen, müssen folgende Aspekte neben der Ausschreibung berücksichtigt werden.

  1. Duos sind selbst verantwortlich für ein gut funktionierendes Fahrrad, das für die Strecke geeignet ist (z.B. Citybike, MTB). Andere Transportmittel sind nicht erlaubt.
  2. Die Benutzung eines motorisierten Fahrrades (z.B. e-Bike) ist nicht erlaubt.
  3. Das Tragen eines Fahrradhelmes wird für den Radfahrer*innen empfohlen.
  4. Die Teilnehmenden müssen sich bewusst sein, dass die Teilnahme eine körperliche Anstrengung erfordert. Trotz des fehlendes Wettbewerbsaspekts und des scheinbar entspannten Charakters, ist eine entsprechende Vorbereitung notwendig.   
  5. Die Teilnehmenden sind sich bewusst, dass die Art, das Timing und der Verlauf der Veranstaltung außergewöhnliche Umstände mit sich bringen können, unter anderem aufgrund der Wetterbedingungen im September, die mit den Stopps und den manchmal kurvenreichen und unbefestigten Wegen verbunden sind.
  6. Die Strecke des Ökullus-Laufs durchquert unter anderem landwirtschaftliche Betriebe, Gaststättengelände und andere private Bereiche. Von den Teilnehmenden wird erwartet, dass sie die Privatsphäre der Bewohner*innen und/oder Gäste respektieren.    
  7. Erste-Hilfe-Personal und Verkehrshelfer*innen sind durch ihre Kleidung deutlich erkennbar.
  8. Für die Sicherheit müssen alle Teilnehmenden den Anweisungen der Organisation vor Ort folgen. Bei unvorhersehbaren Problemen oder Unstimmigkeiten entscheidet die Organisation.
  9. Es wird erwartet, dass die Teilnehmenden kein Papier, Plastik und anderen Schmutz entlang der Strecke hinterlassen.    
  10. Für die Überquerung von verkehrsreichen Straßen stehen Verkehrshelfer*innen bereit. Ihre Anweisungen müssen befolgt werden. An anderen Stellen erfolgt die Überquerung auf eigenes Risiko.   
  11. Teile der Strecke verlaufen entlang der öffentlichen Straße. Hier gelten die üblichen Verkehrsregeln.
  12. Es findet keine Straßensperrung für die Veranstaltung statt.
  13. Radfahrer*innen und Läufer*innen dürfen nicht von der Strecke abweichen.
  14. Da die Strecke nicht für die Öffentlichkeit gesperrt ist, sind auch andere Verkehrsteilnehmenden (z.B. Fußgänger*innen, Läufer*innen und Radfahrer*innen) unterwegs. Auf diese ist Rücksicht zu nehmen. Es gelten die Regeln der StVO.