Die für den 30.10.2020 geplante Jahreshauptversammlung findet statt.

Die aktuell für Münster geltende Allgemeinverfügung vom 25.10.2020 erlaubt uns die Durchführung der Veranstaltung unter folgenden Auflagen:

  • Max. 100 Teilnehmer
  • Im Saal fest zugewiesene Sitz- bzw. Stehplätze
  • Mund- Nasenschutz ist ab Betreten des Bennohauses durchgängig zu tragen, d.h. auch am Sitzplatz.

Wir bleiben deutlich unter der Maximalgrenze und haben alle angemeldeten Mitglieder registriert sowie eine entsprechende Platzzuordnung vorgenommen. Mit diesem Hygienekonzept werden wir die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Durchführung unserer Veranstaltung voll gewährleisten.

Wir haben uns zur Durchführung entschlossen, um unseren Verein rechtssicher in das Jahr 2021 auf den Weg zu bringen. Dazu bedarf es insbesondere zum Punkt Budget der Entscheidung der Jahreshauptversammlung. Die Berichte aus den Ressorts werden wir der Situation angemessen knapp halten, um den zeitlichen Rahmen gegenüber den Vorjahren deutlich zu reduzieren.

Das in Anschluss an die Jahreshauptversammlung geplante „Draußen-Event“ muss leider entfallen.